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Leichte Sprache

Hier gibt es Informationen über die Gemeinde Zaberfeld, ihre Aufgaben, Pflichten und Angebote in Leichter Sprache:

 

Rathaus

Das Rathaus ist die Verwaltung der Gemeinde und ist am „Schloßberg 5“ zu finden.
Der Chef/Die Chefin ist der Bürgermeister/die Bürgermeisterin. Sie heißt Diana Kunz.

Gemeinderat

Der Gemeinderat besteht aus gewählten Vertretern der Gemeinde. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Durch den Gemeinderat werden wichtige Entscheidungen getroffen. Die Verwaltung setzt die Entscheidungen um. Er entscheidet zum Beispiel, ob ein Jugendhaus gebaut wird. Oder wie teuer ein Kindergartenplatz ist. Oder wo was gebaut werden darf.

 

Bürgermeister/in

Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin ist der Chef/die Chefin des Rathauses.

Bürgerbüro

Das Bürgerbüro ist für viele Bereiche und Anliegen der Bürger zuständig. Das alles können Sie unter anderem im Bürgerbüro machen:

  • Personalausweis beantragen
  • Reisepass beantragen
  • Wohnsitzanmeldung (bei Zuzug in die Gemeinde)
  • Wohnsitzummeldung (bei Umzug innerhalb der Gemeinde)
  • Führerschein beantragen
  • Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden
  • Rentenberatungstermine vereinbaren

Standesamt

Das Standesamt ist für Geburten, Heirat und Sterbefälle zuständig. Wenn Sie heiraten möchten, muss die Eheschließung beim Standesamt angemeldet werden.

Beim Standesamt können Urkunden angefordert werden. Zum Beispiel:

  • Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtsregister/Eheregister/Sterberegister
  • Eheurkunden oder
  • Sterbeurkunden

Bauamt

Das Bauamt ist für das Bauen zuständig. Hier können Sie sich erkundigen, wenn Sie vorhaben ein Haus zu bauen. Sie erhalten bspw. Bebauungspläne, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und Leitungspläne. Das Bauamt steht bei Fragen zum Bauen zur Verfügung. Das Bauamt arbeitet eng mit der Baurechtsbehörde zusammen.

Baurechtsbehörde

Die Baurechtsbehörde ist das Landratsamt in Heilbronn. Es trifft die endgültige Entscheidung über ein Bauvorhaben.

Apotheke

In der Apotheke erhalten Sie (verschreibungspflichtige) Medikamente. Die nächste Apotheke ist die Stromberg Apotheke in Zaberfeld. Die Adresse lautet Weilerer Str. 6, 74374 Zaberfeld.

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Die Notrufnummer für das DRK lautet 112.

Das Deutsche Rote Kreuz hilft in Notlagen. Es ist ein gemeinnütziger Verein. Die Aufgabe ist, sich auf den Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen, Krisen und bewaffneten Konflikten vorzubereiten. Außerdem wirkt das DRK beim Bevölkerungsschutz mit.

Freiwillige Feuerwehr

Die Notrufnummer für die Feuerwehr lautet 112.

In der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätige Feuerwehrmänner. Die Hauptaufgaben liegen beim Retten, Löschen, Bergen und Schützen. Das bedeutet:

  • Retten: Mensch oder Tier aus Notlagen befreien, Erste-Hilfe leisten, Lebensgefahr von Mensch oder Tier abwenden
  • Löschen: Feuer und Brände mit spezieller Ausrüstung bekämpfen (abwehrender Brandschutz)
  • Bergen: Sachgüter, tote Menschen oder Tiere bergen
  • Schützen: Brandschutzerziehung, Brandsicherheitswachen, richtiges Verhalten in Notsituationen aufzeigen (vorbeugende Maßnahmen)

Kindergarten

Kindergärten sichern die Betreuung unserer jüngsten Einwohner. In Zaberfeld gibt es insgesamt 5 Kindergärten:

  • Evangelischer Kindergarten Zaberfeld,
    Schulweg 2, 74374 Zaberfeld, Telefonnummer 07046 455
  • Naturkindergarten Zaberfeld,
    Gewann „Reutern“, Telefonnummer 0170 6212 752
  • Evangelischer Kindergarten Michelbach,
    Schulstr. 21, 74374 Zaberfeld-Michelbach, Telefonnummer 07046 2731
  • Kindergarten Leonbronn,
    Im Thäle 7, 74374 Zaberfeld-Leonbronn, Telefonnummer 07046 2666
  • Kindergarten Ochsenburg,
    Karl-Heinrich-Str. 24, 74374 Zaberfeld-Ochsenburg, Telefonnummer 07046 2655

Krankenhaus

Ein Krankenhaus ist eine medizinische Einrichtung. Dort werden durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder körperliche Schäden festgestellt. Durch eine Behandlung werden diese geheilt oder gelindert. In der Umgebung finden Sie diese Krankenhäuser:

  • Krankenhaus Mühlacker,
    Hermann-Hesse-Str. 34, 75417 Mühlacker
  • SLK-Klinikum Am Gesundbrunnen Heilbronn,
    Am Gesundbrunnen 20, 74078 Heilbronn
  • Kliniken Ludwigsburg Bietigheim gGmbH Krankenhaus Bietigheim,
    Riedstr. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen
  • GRN-Klinik Sinsheim,
    Alte Waibstadter Str. 2, 74889 Sinsheim
  • Rechbergklinik Bretten,
    Edisonstr. 10, 75015 Bretten

Polizei

Die Notrufnummer lautet 110.

Die Polizei Baden-Württemberg sorgt für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie schützt Sie vor Gefahren und hilft Ihnen zum Beispiel, wenn Ihnen etwas gestohlen wurde. Sie nimmt dann eine Strafanzeige auf und versucht, den Täter zu ermitteln. Sie versucht auch, Straftaten zu verhindern und Bürgerinnen und Bürger vor Straftätern zu warnen. Die Polizei überprüft außerdem, ob die Regeln im Verkehr eingehalten werden.

Wahlen

Es gibt viele verschiedene Wahlen.

  • In der Schule: Jede Klasse wählt einen Klassen-Sprecher.
  • In der Politik: Die Menschen in Deutschland wählen den Landtag und den Bundestag.

Bei Wahlen ist jede Meinung wichtig. Nur wer wählt, kann mitbestimmen. Auch Selbstvertreter bestimmen mit. Selbstvertretung heißt: Ich setze mich für meine Bedürfnisse ein.

In Deutschland leben wir in einer Demokratie. In einer Demokratie bestimmt das Volk. Alle Menschen in einem Land sind das Volk. Es können aber nicht alle Menschen immer alles bestimmen. Darum gibt es Politiker und Politikerinnen. Sie vertreten die Meinung der Menschen. Deshalb kann man sie wählen. Dann gehen sie als Abgeordnete in den Bundestag. Dort bestimmen sie, was gemacht wird. Wahlen sind also sehr wichtig. Weil eine Wahl entscheidet, wer Politik machen darf.

Es gibt die Europa-Wahl, die Bundestags-Wahl, die Landtags-Wahl und die Kommunal-Wahl. Bei der Europa-Wahl wird der Europäische Rat gewählt. Bei der Bundestags-Wahl wird der Bundestag gewählt. Bei der Landtags-Wahl wird der Landtag gewählt. Bei der Kommunal-Wahl wird der Gemeinderat gewählt.

Gewählt wird nach den 5 Wahlgrundsätzen:

  • Allgemein: Alle dürfen wählen gehen
  • Unmittelbar: Alle geben selbst ihre Stimme ab. Der Wahlkandidat wird direkt gewählt.
  • Frei: Jede Wählerin und jeder Wähler darf selbst entscheiden wo sie oder er das Kreuz macht und somit seine Stimme vergibt. Niemand darf gezwungen werden jemanden zu wählen, den er nicht wählen möchte
  • Gleich: Jede Stimme zählt gleich viel. Wenn jemand reich ist, zählt die Stimme genauso viel, wie wenn jemand arm ist.
  • Geheim: Niemand darf zuschauen wie jemand einen Stimmzettel ausfüllt. Deshalb gibt es Wahlkabinen und Wahlurnen. Das heißt auch, dass niemand sagen muss wen sie oder er gewählt hat.

In Deutschland stehen die Wahlgrundsätze im Grundgesetz.

Die "Leichte Sprache Bilder" sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

© Inhalte/Texte Gemeinde Zaberfeld